Klasse B196
Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Krafträder bis 125 ccm
- Nennleistung bis 11 kW (nicht mehr als 0,1kw pro Kg Leergewicht)
Ausbildung:
- Theorie:
- 4 x Klassenspezifisch zu je 90 min
- Praxis:
- mind. 5 x 90 min davon mind. 90 min Autobahn und Überland
Info über B196
Die Klasse B196 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, es ist eine Erweiterung der Klasse B.
Die Gültigkeit ist auf Deutschland beschränkt.
Es ist kein verkürzter Aufstieg auf die Klasse A2 möglich.